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Der Bewerber erklärt hiermit ausdrücklich seine Einwilligung, dass ibex personal seine personenbezogenen Daten und sonstige Angaben in die Datenbank aufnimmt und zu den nachfolgend genannten Zwecken verwenden darf.

1. ibex pesonal verarbeitet personenbezogene Daten des Bewerbers nach den Vorschriften des BDSG sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes („AÜG“). ibex personal erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Bewerbers hiernach insbesondere, soweit dies für die Begründung und Ausgestaltung des Bewerbungsverhältnisses sowie die Vermittlung der Tätigkeit des Bewerbers bei Kundenunternehmen erforderlich ist. ibex personal wird die Daten nach den gesetzlichen Vorschriften auch nach Beendigung des Bewerbungsverhältnisses aufbewahren. ibex personal wird die Daten außerdem an die Aufsichtsbehörde übermitteln, soweit dies nach § 8 AÜG erforderlich ist.

2. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Bewerbers erfolgt an Kunden von ibex personal, soweit dies zur Vermittlung von Tätigkeiten für den Bewerber erforderlich ist. Die Erforderlichkeit richtet sich nach dem gemeinsam abgestimmten Tätigkeits- und Kompetenzprofil des Bewerbers, soweit eine Vermittlung bei einem Kunden von ibex personal als möglich erscheint. Sollte der Bewerber eine Einschränkung des Vermittlungskreises wünschen, hat er ibex personal hierüber schriftlich zu informieren.

3. Nimmt der Bewerber im Rahmen seiner Tätigkeit für ibex personal an Fördermaßnahmen und/oder Arbeitsmarktprojekten der Bundesagentur für Arbeit („Bundesagentur“), der Arbeitsgemeinschaften (ARGE), der Optionskommunen teil oder nimmt Leistungen dieser Institutionen in Anspruch (zusammenfassend Arbeitsmarktprojekte“), ist ibex personal nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zur Übermittlung personenbezogener Daten an diese Institutionen und Dritte berechtigt, soweit dies der Zweck der Arbeitsmarktprojekte erfordert und/oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Wünscht der Bewerber die Teilnahme an den Arbeitsmarktprojekten mit Unterstützung durch ibex personal, erklärt er mit diesem Wunsch vorsorglich seine Einwilligung zu der vorher beschriebenen Datenübermittlung an die jeweilige Institution und erklärt jede Datenübermittlung als erforderlich, die dem Zweck des Arbeitsmarktprojektes angemessen dient.

4. Wünscht der Bewerber die Teilnahme an betrieblichen Qualifizierungsprojekten, ist ibex personal nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG berechtigt, die hierzu erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und mit den Partner der Qualifizierungsprojekte (Schulungsunternehmen, teilnehmende Kunden und Auftraggeber sowie der zuständigen Industrie- und Handelskammer) auszutauschen.

5. ibex personal ist außerdem nach § 28 Abs. 3 Nr. 4 BDSG berechtigt, die Daten an eine Forschungseinrichtung zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung zu übermitteln, soweit das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen, die Daten nicht zu übermitteln, überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann.